Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen und Endkunden.
§ 1 · Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der DME UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „DME") und Unternehmen und mit Endkunden (im Folgenden „Kunde").
2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
3. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DME UG (haftungsbeschränkt) in der jeweils aktuellen Fassung, die auf der Internetseite heruntergeladen werden können (Ausschließlichkeitsprinzip). Diese sind Bestandteil jeden Vertrages.
§ 2 · Angebot und Vertragsschluss
1. Alle Angebote von DME sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn seitens der DME eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt, die Ware / die Dienstleistung an den Kunden versendet, oder ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. In Ausnahmefällen auch dann wenn die Dienstleistung bereits begonnen wurde.
3. Bei jedem Beratungs- / Dienstleistungs-Vertrag besteht die Möglichkeit der Stornierung bzw. des Widerrufes vom Vertrag, jedoch fallen hier Unkostenpauschalen in Höhe von 25 % bei Stornierung bis zu 60 Kalendertagen vor Beginn, in Höhe von 50 % bei Stornierung bis zu 30 Kalendertagen vor Beginn, in Höhe von 75 % bei Stornierung bis zu 14 Kalendertagen vor Beginn und ab dem 13. Tag vor Beginn volle 100 % des Gesamtauftragswertes zzgl. eventuell angefallener Auslagen an.
4. Bei Aufträgen für Waren ist eine Stornierung oder ein Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen, da die Waren expliziert für den Kunden beschafft oder hergestellt werden. Bei Medizinprodukten ist aufgrund gesetzlicher Grundlagen ein Widerruf, eine Rücknahme oder Stornierung des Auftrages vollständig ausgeschlossen.
5. Bei Express- bzw. Eilaufträgen oder Beauftragungen mit kurzer Bearbeitungszeit wird ein Zuschlag in Höhe von 100% auf den Auftragswert erhoben. Sofern eine Express- oder Eilbearbeitung nicht durchgeführt werden kann, wird der Kunde hiervon unterrichtet und eine Kostenerhebung findet nicht statt.
§ 3 · Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Zahlungen sind 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und werden ausschließlich unbar durch Kartenzahlung oder im Lastschriftverfahren – automatisiert innerhalb einer Woche nach Fälligkeit – eingezogen. Hierbei greifen wir auf entsprechende Dienstleister zurück. Hier verpflichtet sich der Kunde eine Ermächtigung zum Sepa-Einzug über unseren Dienstleister abzugeben. Bei jeder Rückbuchung oder Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. unzureichende Deckung), sind die entstandenen Kosten nebst einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zu erstatten. Eine fehlgeschlagene Kartenzahlung oder Lastschrift wird ein weiteres Mal innerhalb sieben Tagen vorgelegt. Bei einer erneuten Nichteinlösung wird ohne weitere Nachricht automatisiert das Inkassoverfahren eingeleitet. Nur in Ausnahmefällen kann eine Zahlung per Überweisung vorgenommen werden, hierzu bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die DME. In diesem Fall ist die Zahlung des Rechnungsbetrages ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr für Rechnungszahlung in Höhe von 15,00 €. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Notwendige Übernachtungskosten werden der DME in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden der DME ersetzt bei Benutzung der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse, eines Flugzeuges: Flugkosten der 1. Klasse, oder des Pkw: 1,00 € bzw. 1,50 € bei Transportfahrzeugen, für jeden gefahrenen Kilometer, alternativ Mietkosten des Fahrzeuges, zzgl. Auslagen (z.B. eLadung, Benzin) und Umsatzsteuer. Die Fahrtzeit ist kostenpflichtige Arbeitszeit und wird minutengenau erfasst. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt der DME vorbehalten.
4. Abschlagszahlungen können jederzeit angefordert werden. Die DME behält sich vor die Lieferung bzw. den Auftrag nur nach Vorkassezahlung auszuführen.
5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die DME berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9% (B2B) bzw. 5% (B2C) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich fallen Mahnkosten an, sofern eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erfolgt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Bei Zahlungsverzug (ab 1. Mahnung) finden die ggfs. vereinbarten Sonderpreise oder eingeräumten Rabatte keine Anwendung mehr, hier wird die Differenz zum regulären Verkaufs- oder Dienstleistungspreis nachberechnet. Ein Widerspruch gegen die Nachberechnung ist ausgeschlossen.
7. Bei Zahlungsverzug ist die DME berechtigt jede weitere Dienstleistung sofort und ohne vorherige Ankündigung einzustellen, bis alle offenen Posten vollständig beglichen wurden.
8. Das Mahnverfahren erfolgt vollständig automatisiert. Nach einer festgelegten Verzugszeit wird die Forderung automatisiert an das Inkassounternehmen paywise GmbH übergeben bzw. zum Einzug abgetreten. Alle ab dem Zeitpunkt der Übergabe entstehenden Kosten und Auslagen sind vollumfänglich durch den Kunden zu tragen.
§ 4 · Vertragsdauer und Kündigung
1. Jeder Vertrag beginnt mit dem bezeichneten Datum und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, voraussichtlich am genannten Datum zzgl. einer Woche Nachbearbeitung. Sollte zum geplanten Ende die Produktion bzw. der Auftrag nicht abgeschlossen sein, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend bis zu deren Ende zzgl. einer Woche Nachbearbeitung.
2. Der Abschlussbericht beim Green Consulting bzw. die Auswertung und Dokumentation bei Medic-Einsätzen wird frühestens nach Beendigung der Postproduktion erstellt und digital versandt.
3. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die DME ist jederzeit zur Kündigung berechtigt, sofern der Kunde seinen Pflichten – auch nach Erinnerung – nicht nachkommt (Stornogebühren fallen hierbei an).
4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Bei einem Beratungs- oder Dienstleistungs-Vertrag besteht die Möglichkeit der Stornierung bzw. des Widerrufes vom Vertrag, jedoch fallen Unkostenpauschalen gemäß § 2 Abs. 3 an. Die genannten Unkostenpauschalen fallen als Ausfallentschädigung ebenfalls an, wenn verbindlich vereinbarte Einsatz- bzw. Drehtage kurzfristig verändert, abgesagt oder neu terminiert werden.
6. Bei bestehendem Zahlungsverzug bzw. Inkasso-Abgabe ist die DME berechtigt den geschlossenen Beratungs- oder Dienstleistungs-Vertrag sofort und ohne vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
§ 5 · Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Einwendungen oder Einspruch gegen eine Rechnung oder einzelne Rechnungspositionen müssen innerhalb von 5 Tagen nach digitaler Rechnungsstellung erfolgen, bei Versand auf dem Postweg innerhalb 7 Tagen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Die Einwendung bzw. der Einspruch muss zwingend an die E-Mail-Adresse der Buchhaltung gerichtet sein.
§ 6 · Lieferung / Auftragserbringung und Versand
1. Die Lieferung bzw. Auftragserbringung bei Dienstleistungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
3. Die DME ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 7 · Gewährleistung und Haftung
1. Bei Warenlieferungen:
Die DME gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Sachmängeln sind. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Eine Haftung der DME ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Bei Beratungs- oder Dienstleistungsverträgen:
Eine Haftung der DME auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und aktuelle gesetzliche Vorgaben ist ausgeschlossen, da die DME lediglich die selbst erhobenen Daten und die übermittelten Daten des Kunden verarbeitet. Eine Haftung bei Nichterlangung z.B. des Green Motion Labels oder anderer Zertifikate ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit wird nach den gesetzlichen Vorgaben übernommen, sofern die Betriebshaftpflichtversicherung eine Erstattungspflicht übernimmt oder durch Gerichtsurteil festgelegt wird.
§ 8 · Datenschutz
1. Die DME verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die vom Kunden übermittelten Daten nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.
3. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden, so ist die DME verpflichtet, hinreichende Sorge dafür zu tragen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden, damit die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
§ 9 · Schweigepflicht
1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der andere Vertragspartner von dieser Schweigepflicht entbindet.
§ 10 · Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
1. Die DME verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Kunden zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten.
2. Der Kunde ist verpflichtet die übersandten Berichte ordnungsgemäß aufzubewahren. Eine Zweitausfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 · Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Bei Medienprojekten verpflichtet sich der Kunde innerhalb einer Woche nach Vertragsunterzeichnung den digitalen Fragebogen zur Erfassung des Projektes vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und einzureichen.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der DME alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen, Informationen und Auskünfte rechtzeitig vorgelegt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird.
3. Auf Verlangen der DME hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
4. Der Kunde verpflichtet sich zur namentlichen Nennung der DME UG und dem Namen des durchführenden Green Consultant / Health- & Safety Koordinatoren / Arbeitsschutzbeauftragten / SetMedic / Datenschutzbeauftragten im Abspann bzw. Nachspann der fertigen Produktion. Bei Nichtnennung bzw. Unterlassung ist einvernehmlich und ausdrücklich eine Konventionalstrafe von 8.001,00 € je Verwertung vereinbart und diese ist sofort fällig.
§ 12 · Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich am Firmensitz der DME UG (haftungsbeschränkt).
3. Es besteht kein Wettbewerbsverbot. Die DME wird nicht ausschließlich für den Kunden tätig.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: 01.06.2026
Womit können wir Ihre Produktion entlasten?
Ein kurzes Gespräch genügt, um den nächsten sinnvollen Schritt zu finden.
